Fahrgastrechte

Als Fahrgast in einem Taxi haben Sie folgende Rechte.


ein intaktes und sauberes Fahrzeug.
Einsicht in die Betriebsordnung, den Stadtplan, das Straßenverzeichnis und den gültigen Taxitarif.
eine(n) gepflegte(n), besonnene(n), rücksichtsvolle(n) und höfliche(n) Lenker(in).
freie Wahl der auf den Standplätzen aufgestellten Taxis.
gute Luft: seit 1.1.2012 gilt absolutes Rauchverbot in jedem Wiener Taxi!
Der Fahrzeuglenker hat auf Wunsch des Fahrgastes die Fenster und das Schiebedach zu schließen/öffnen (solange die Gesundheit des Fahrers nicht gefährdet ist).
Beförderung. Ausnahmen: Personen, die betrunken sind oder eine ansteckende Krankheit haben. Personen, die erkennbar gefährliche Gegenstände oder Stoffe bei sich haben (außer: Polizei, etc. ...), Personen, die den Lenker beschimpfen, im Fahrzeug randalieren oder das Fahrzeug beschmutzen oder beschädigen.
Beförderung von Blindenführhunden
Beförderung von Tieren, sofern diese nicht bösartig oder beschmutzt sind und nicht auf den Sitzplätzen untergebracht werden. Hunde müssen außerdem einen Maulkorb tragen.
den kürzest möglichen Weg zum Fahrziel.
alleinige Benutzung des von ihm beauftragten Taxis.
Hilfe beim Ein- und Ausladen des Gepäcks und beim Ein- und Aussteigen sollte dies notwendig sein (Alter, körperliche Behinderung).
Herausgabe des Wechselgeldes auf einen 50 Euro Schein.
eine ordnungsgemäße Rechnung, die insbesondere die Angaben der Wegstrecke, des Fahrpreises, des Datums, des Taxikennzeichens, den Stempel des Gewerbetreibenden und die Unterschrift des Taxilenkers enthält.
freie Sicht auf den Fahrpreisanzeiger.
auf Entfernung des Taxischildes bei Überlandfahrten, sowie bei Beförderungen aus besonderen Anlässen (Hochzeit, Firmung, Begräbnis, und dgl.).

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