|
ein intaktes und sauberes Fahrzeug. |
|
Einsicht in die Betriebsordnung, den Stadtplan, das Straßenverzeichnis und den gültigen Taxitarif. |
|
eine(n) gepflegte(n), besonnene(n), rücksichtsvolle(n) und höfliche(n) Lenker(in). |
|
freie Wahl der auf den Standplätzen aufgestellten Taxis. |
|
gute Luft: seit 1.1.2012 gilt absolutes Rauchverbot in jedem Wiener Taxi! |
|
Der Fahrzeuglenker hat auf Wunsch des Fahrgastes die Fenster und das Schiebedach zu schließen/öffnen (solange die Gesundheit des Fahrers nicht gefährdet ist). |
|
Beförderung. Ausnahmen: Personen, die betrunken sind oder eine ansteckende Krankheit haben. Personen, die erkennbar gefährliche Gegenstände oder Stoffe bei sich haben (außer: Polizei, etc. ...), Personen, die den Lenker beschimpfen, im Fahrzeug randalieren oder das Fahrzeug beschmutzen oder beschädigen. |
|
Beförderung von Blindenführhunden |
|
Beförderung von Tieren, sofern diese nicht bösartig oder beschmutzt sind und nicht auf den Sitzplätzen untergebracht werden. Hunde müssen außerdem einen Maulkorb tragen. |
|
den kürzest möglichen Weg zum Fahrziel. |
|
alleinige Benutzung des von ihm beauftragten Taxis. |
|
Hilfe beim Ein- und Ausladen des Gepäcks und beim Ein- und Aussteigen sollte dies notwendig sein (Alter, körperliche Behinderung). |
|
Herausgabe des Wechselgeldes auf einen 50 Euro Schein. |
|
eine ordnungsgemäße Rechnung, die insbesondere die Angaben der Wegstrecke, des Fahrpreises, des Datums, des Taxikennzeichens, den Stempel des Gewerbetreibenden und die Unterschrift des Taxilenkers enthält. |
|
freie Sicht auf den Fahrpreisanzeiger. |
|
auf Entfernung des Taxischildes bei Überlandfahrten, sowie bei Beförderungen aus besonderen Anlässen (Hochzeit, Firmung, Begräbnis, und dgl.). |