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Fahrgastrechte
Als Fahrgast in einem Taxi haben Sie folgende Rechte.
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ein intaktes und sauberes Fahrzeug.
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Einsicht in die Betriebsordnung, den Stadtplan, das Straßenverzeichnis und den gültigen Taxitarif.
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eine(n) gepflegte(n), besonnene(n), rücksichtsvolle(n) und höfliche(n) Lenker(in).
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freie Wahl der auf den Standplätzen aufgestellten Taxis.
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gute Luft: seit 1.1.2012 gilt absolutes Rauchverbot in jedem Wiener Taxi!
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Der Fahrzeuglenker hat auf Wunsch des Fahrgastes die Fenster und das Schiebedach zu schließen/öffnen (solange die Gesundheit des Fahrers nicht gefährdet ist).
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Beförderung. Ausnahmen: Personen, die betrunken sind oder eine ansteckende Krankheit haben. Personen, die erkennbar gefährliche Gegenstände oder Stoffe bei sich haben (außer: Polizei, etc. ...), Personen, die den Lenker beschimpfen, im Fahrzeug randalieren oder das Fahrzeug beschmutzen oder beschädigen.
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Beförderung von Blindenführhunden
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Beförderung von Tieren, sofern diese nicht bösartig oder beschmutzt sind und nicht auf den Sitzplätzen untergebracht werden. Hunde müssen außerdem einen Maulkorb tragen.
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den kürzest möglichen Weg zum Fahrziel.
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alleinige Benutzung des von ihm beauftragten Taxis.
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Hilfe beim Ein- und Ausladen des Gepäcks und beim Ein- und Aussteigen sollte dies notwendig sein (Alter, körperliche Behinderung).
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Herausgabe des Wechselgeldes auf einen 50 Euro Schein.
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eine ordnungsgemäße Rechnung, die insbesondere die Angaben der Wegstrecke, des Fahrpreises, des Datums, des Taxikennzeichens, den Stempel des Gewerbetreibenden und die Unterschrift des Taxilenkers enthält.
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freie Sicht auf den Fahrpreisanzeiger.
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auf Entfernung des Taxischildes bei Überlandfahrten, sowie bei Beförderungen aus besonderen Anlässen (Hochzeit, Firmung, Begräbnis, und dgl.).